Übersicht über diesen Vertrag
- Titel des Vertrages (vollständig) :
- Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V mit der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Schuhtechnik über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 02, 08, 10 und 31 durch Meisterbetriebe des Orthopädieschuhmacherhandwerks (AC/TK 16 02 031)
- Stand :
- 01.02.2024
- Inkrafttreten :
- 01.04.2022
- Vertragspartner :
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Landesinnung Bayern für Orthopädie-Schuhtechnik