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Vertrag

Versorgung mit Adaptionshilfen, Einlagen, Gehhilfen und Schuhen

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V mit der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Schuhtechnik über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 02, 08, 10 und 31 durch Meisterbetriebe des Orthopädieschuhmacherhandwerks (AC/TK 16 02 031)
Stand :
01.02.2024
Inkrafttreten :
01.04.2022
Vertragspartner :
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Landesinnung Bayern für Orthopädie-Schuhtechnik

Innungsvertrag

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