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Vertrag

Rahmenvertrag mit dem Landesinnungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln nach § 127 SGB V
Stand :
01.01.2023
Inkrafttreten :
01.06.2001
Vertragspartner :
AOK Niedersachsen,Primärkassen in Niedersachsen, Landesinnungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Niedersachsen und Bremen

Rahmenvertrag mit dem Landesinnungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Niedersachsen und Bremen

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