Anspruchsvolle und qualitativ hochwertige Weiterbildung gewährleisten
Die Weiterbildung zur Pflegeberaterin beziehungsweise zum Pflegeberater besteht aus mehreren Teilen. Diese können im Rahmen von Seminaren und/oder im Selbststudium vermittelt beziehungsweise erlernt werden. Ziel ist, eine gleichbleibende anspruchsvolle und qualitativ hochwertige Weiterbildung zu gewährleisten. Folgende Module sind Bestandteil des Weiterbildungskonzeptes:
Module im Überblick inklusive Stundenumfang (umfasst nur die Theorie)
Modul | Thema | Stundenumfang |
I | Pflege, Medizin und häusliche Versorgung | 110 Stunden |
I | Beratungsprozess und Case Management | 160 Stunden |
III | Sozialrecht | 130 Stunden |
- Im Modul I erlangen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater relevante Kompetenzen aus der Pflege, Medizin sowie den Sozialwissenschaften, um den Versorgungsbedarf in der Häuslichkeit professionell erfassen zu können.
- Modul II ist der Herausbildung und Vertiefung der Beratungskompetenz gewidmet. Es wird die Kompetenz vermittelt, eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Beratung durchzuführen.
- Das Modul III ist das Spezialisierungsfeld für das Sozialrecht. Hier werden die Fachkompetenzen vermittelt, um leistungs- und sozialrechtlich umfänglich beraten zu können.