Nach erfolgreichen Abschluss Zertifikat verliehen
Die im Rahmen der Weiterbildung erlangten Handlungskompetenzen werden mit einer Abschlussprüfung nachgewiesen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung wird ein Zertifikat mit der Bezeichnung „Pflegeberater/in“ nach § 7a SGB XI verliehen.
Ein Muster für ein solches Zertifikat ist im Kapitel 10.1 des Weiterbildungskonzepts zu finden.