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Gemeinsame Maßstäbe und Grundsätze

Grundlage für die Transparenz und Qualität in der Pflege sind die „Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in der ambulanten und stationären Pflege“ (MuG).

Grundlage für Transparenz und Qualität

Um eine qualifizierte Pflege und soziale Betreuung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, vereinbaren die Selbstverwaltungspartner gemeinsame Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität und Qualitätssicherung sowie die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (MuG) (§ 113 SGB XI). Die Maßstäbe und Grundsätze sind für alle Pflegekassen und zugelassenen Leistungserbringer unmittelbar verbindlich.

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