Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung für Vergütungszuschläge
Einrichtungen der Kurzeitpflege können in einen Antrag ein Vereinbarung für 87b SGB XI Vergütungszuschläge auch nach Inkrafttreten des I. Pflegestärkungsgesetzes (SGB XI) schließen.
Einrichtungen der Kurzeitpflege können in einen Antrag ein Vereinbarung für 87b SGB XI Vergütungszuschläge auch nach Inkrafttreten des I. Pflegestärkungsgesetzes (SGB XI) schließen.
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