Vordrucke verbindlich nutzen
Ob Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schlucktherapie oder Ernährungstherapie, Vertragsärzte nutzen seit 1. Januar 2021 nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel: das neue Formular 13. Dieses löst die alten Formulare 13, 14 und 18 ab.
Der Vertragsarzt muss bei der Verordnung von Heilmitteln den Vordruck 13 verbindlich nutzen. Das haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziehungsweise die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beschlossen.
Übersicht zu den relevanten Änderungen und Neuerungen
Weiterführende Informationen
- Änderung der Heilmittel-Richtlinie Vertragsärzte Einheitliches Verordnungsmuster 13
Für Vertragszahnärzte
Zahnärztliche Heilmittelverordnung (Formular 9)
Vertragszahnärzte können auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung die Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie verordnen. Seit 1. Januar 2021 müssen die Zahnärzte verbindlich den Vordruck 9 nutzen.
Vordrucke verbindlich nutzen
Ob physikalische Therapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie oder Ernährungstherapie: Bei der Verordnung von Heilmitteln sind die entsprechenden Vordrucke verbindlich zu nutzen. Das haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziehungsweise die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beschlossen.
Für die Heilmittel der Physikalischen Therapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ist eine Gesamtverordnungsmenge je Regelfall festgelegt. Wenn sich die Therapie in diesem Zeitraum nicht abschließen lässt, kann der Arzt beziehungsweise der Zahnarzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. Die AOK Baden-Württemberg verzichtet auf die Durchführung von Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls. In der Ernährungstherapie und Podologie sind keine Gesamtverordnungsmengen je Regelfall zu beachten.
Weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls