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Einheitliches Verordnungsmuster 13

Ab 1. Januar 2021 müssen Ärzte nur noch das neue Formular 13 einsetzen, das für die Verordnung sämtlicher Heilmittel gilt: Physiotherapie, Podologische Therapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- sowie Schlucktherapie, Ergotherapie, Ernährungstherapie.

Nur noch ein Formular für die Heilmittelverordnung

Vereinfachung durch die Verwendung eines einheitlichen Verordnungsvordruckes für alle Heilmittelbereiche. Das bedeutet, dass es nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel gibt: das neue Formular 13. Dieses löst die alten Formulare 13, 14 und 18 ab.

Im neuen Verordnungsvordruck müssen folgende Angaben durch den Arzt erfolgen: