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Abrechnung der FSME-Impfung in Niedersachsen

Informationen zur Verordnung

FSME-Impfung: Sprechstundenbedarf, Muster 16 oder Privatrezept?

Gerade zur Vorbereitung auf die Urlaubszeit möchten viele Patientinnen und Patienten die FSME-Impfung rechtzeitig erledigen. Mit dem Emsland ist auch eine Region in Niedersachsen FSME-Risikogebiet. Gut, wenn Sie als Praxis auf die wichtigsten Fragen vorbereitet sind und die Details zur Abrechnung kennen. 

FSME-Impfung als Kassenleistung

Die FSME-Impfung ist Kassenleistung für:

  • Patientinnen und Patienten, die in einem FSME-Risikogebiet zeckenexponiert sind, weil sie dort wohnen oder dort innerhalb Deutschlands Urlaub machen. Dabei ist die genaue Art und Länge des Urlaubs unwichtig, ein Verwandtenbesuch im Emsland mit ausgedehnten Waldspaziergängen begründet die Impfung ebenso wie ein Wanderurlaub im Schwarzwald. 
     
  • Patientinnen und Patienten, die aus beruflichen Gründen geimpft werden müssen, z. B. wegen einer Tätigkeit in der Forst- oder Landwirtschaft. Diese Personengruppen sind durch ihren Beruf gefährdet und sollten sich daher gegen FSME impfen lassen (siehe Schutzimpfungs-Richtlinie).

Der Impfstoff muss in beiden Fällen als Sprechstundenbedarf bestellt werden und darf nicht auf den Namen der Patientin oder des Patienten (Vertragsrezept nach Muster 16 oder Privatrezept) ausgestellt werden. Die Entscheidung, ob die Impfung Kassenleistung ist oder nicht liegt bei der behandelnden Ärztin oder beim behandelnden Arzt.

Weiterführende Informationen

Links der AOK Niedersachsen

Keine Kassenleistung bei FSME-Impfungen

Die FSME-Impfung ist keine Kassenleistung für:

  • Patientinnen und Patienten, die außerhalb eines FSME-Risikogebiets in Deutschland unterwegs sind oder nicht zeckenexponiert sind, aber trotzdem geimpft werden wollen.
     
  • Patientinnen und Patienten, die Urlaub im Ausland in FSME-Risikogebieten machen. Diese Reiseimpfung muss Ihre Patientin oder Ihr Patient selbst zahlen.

Der Impfstoff muss in diesen Fällen auf Privatrezept verordnet werden. Versicherte der AOK Niedersachsen können sich die FSME-Impfung als Reiseimpfung über die AOK Mehrleistungen zu 80 Prozent erstatten lassen.

Erinnerungsmanagement in der Praxis

Egal ob Kassenleistung oder Privatverordnung – es ist immer wichtig, den Impfzyklus abzuschließen, damit Ihre Patientinnen und Patienten optimal geschützt sind. Haben Sie schon ein Erinnerungsmanagement in der Praxis, um Ihre Patientinnen und Patienten an den nächsten Termin zu erinnern?

Weiterführende Informationen

Informationen zur FSME-Impfung für Patientinnen und Patienten finden sich im Versichertenportal der AOK auf der Seite "Schutzimpfungen: die Leistungen der AOK im Überblick".

Links der AOK Niedersachsen

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