Änderungen zum Genehmigungsvorbehalt
Für verschiedene Arztgruppen entfällt die Verpflichtung, vor der Erstverordnung von cannabishaltigen Produkten eine Genehmigung bei der Krankenkasse einzuholen.
Mit Beschluss vom 18.07.2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die gesetzliche Vorgabe aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom Juli 2023 umgesetzt.
Der Beschluss ist am 17.10.2024 in Kraft getreten.
Sie können den Beschluss hier nachlesen:
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel)
Für wen entfällt der Genehmigungsvorbehalt bei Cannabis?
Für 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie 5 Zusatzbezeichnungen entfällt der Genehmigungsvorbehalt.
Welche Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen hat der G-BA gelistet?
- Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin,
- Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie,
- Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie,
- Fachärztin/Facharzt für Neurologie,
- Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin,
- Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
- Geriatrie,
- Medikamentöse Tumortherapie,
- Palliativmedizin,
- Schlafmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
Bei Ärztinnen und Ärzten, die diese Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen führen, geht der G-BA davon aus, dass sie die Voraussetzungen für eine Verordnung von cannabishaltigen Produkten abschließend selbst einschätzen können.
Welche Voraussetzungen müssen für die Verordnung von cannabishaltigen Produkten erfüllt sein?
- Prüfen Sie Ihre Entscheidung anhand der Informationen des Medizinischen Dienstes: Begutachtungsanleitung Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund - Sozialmedizinische Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Absatz 6 SGB V
- Machen Sie sich mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vertraut: Bundessozialgericht - Hohe Hürden für Cannabis auf Kassenrezept
- Überprüfen Sie die Therapie in regelmäßigen Abständen. Lässt sich keine Verbesserung oder kein Therapiefortschritt erkennen, sollten Sie die Beendigung der Therapie mit cannabishaltigen Produkten in Betracht ziehen. Dokumentieren Sie die Gründe in der Patientenakte.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses mit Vorrang für Fertigarzneimittel und Dronabinol ist zu beachten. Sollten diese nicht in Frage kommen, werden Extrakte angewendet. Blüten sind nachrangig zu verordnen und gesondert zu begründen. |
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