Verordnete Tagesdosen in Niedersachsen liegen über dem Bundesdurchschnitt
In Niedersachsen werden im Vergleich zu Gesamtdeutschland von Hausärztinnen und -ärzten weiterhin mehr Protonenpumpeninhibitoren (PPI) verordnet. Das Verordnungsvolumen der PPI betrug allein für die AOK Niedersachsen im Jahr 2023 über 124,6 Millionen Euro.
Arzneimittelvereinbarung 2024 gibt weiter eine verschärfte Höchstquote vor
In der Arzneimittelvereinbarung 2024 ist für die Durchschnittswerte-Vergleichsgruppe 80 (praktische Ärztinnen und Ärzte/Allgemeinärztinnen und -ärzte) eine Höchstquote von 9,5 Prozent PPI an allen verordneten definierten Tagesdosen (DDD)1 festgelegt. Um diesen Zielwert zu erreichen, müssen die Verordnungszahlen bei den Hausärztinnen und -ärzten weiter sinken.
Behandeln Sie Patientinnen und Patienten, bei denen PPI abgesetzt werden können?
Ein Teil Ihrer Patientinnen und Patienten erhält möglicherweise einen PPI, obwohl er nicht mehr benötigt wird. Hilfestellung bei der Überprüfung können folgende Fragen geben:
- Hat meine Patientin oder mein Patient (immer noch) eine entsprechende Indikation?
- Stimmt die Dosierung für diese Indikation?
- Habe ich die Therapiedauer für diese Indikation festgelegt?
- Prüfe ich die Indikation, wenn ein PPI in einem Krankenhaus-Entlassungsbrief empfohlen wird?
- Nimmt meine Patientin oder mein Patient ihr bzw. sein PPI korrekt ein (z. B. Verordnungshäufigkeit)?
Patienteninformation PPI
Dokumente der AOK Niedersachsen
Wie kann ich PPI absetzen?
Bei einem abrupten Absetzen klagen viele Patientinnen und Patienten über einen Säure-Rebound, bei dem plötzlich wieder vermehrt Magensäure gebildet wird und sie stärkere Beschwerden haben. Das ist normal und sollte nicht zu einem Abbruch des Auslassversuchs führen. Daher sollte die Therapie langsam ausgeschlichen werden. Hierfür gibt es verschiedene Empfehlungen, z. B. eine Halbierung der Dosis für zwei bis vier Wochen sowie die Einnahme des PPI an jedem zweiten Tag. Anschließend können PPI als Bedarfsmedikation eingenommen werden.
Absetzschema
Sie möchten, dass Ihre Patientin oder Ihr Patient das PPI ausschleichend absetzt? Hilfestellung dazu bietet unser Absetzschema speziell für PPI an. Dieses stellen wir Ihnen gern zum Download zur Verfügung.
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PPI in der Selbstmedikation
Omeprazol und Pantoprazol können von den Versicherten in kleinen Stückzahlen zur Selbstmedikation in Apotheken erworben werden. Die freiverkäuflichen Packungen mit 7 oder 14 Stück (20 mg) sind zugelassen zur kurzzeitigen Behandlung von Refluxsymptomen wie Sodbrennen oder saurem Aufstoßen. Wenn Ihre Patientinnen und Patienten unter diesen Beschwerden leiden und nicht dauerhaft therapiert werden müssen, sollten Sie PPI auf einem grünen Rezept verordnen.
Handout Sondengängigkeit
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Hintergrundinformationen
1 Siehe: https://www.wido.de/publikationen-produkte/arzneimittel-klassifikation/Beispiel: 1 x 20mg Omeprazol = 1 DDD.