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Verordnungsvordrucke Heilmittelerbringer

Vordrucke verbindlich nutzen

Ob Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schlucktherapie oder Ernährungstherapie, Vertragsärzte nutzen seit 1. Januar 2021 nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel: das neue Formular 13. Dieses löst die alten Formulare 13, 14 und 18 ab.

Der Vertragsarzt muss bei der Verordnung von Heilmitteln den Vordruck 13 verbindlich nutzen. Das haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziehungsweise die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beschlossen.

Übersicht zu den relevanten Änderungen und Neuerungen

Weiterführende Informationen

Praxiswissen Quickcheck: Verordnung Heilmittel

Die AOK bietet Ärzten und Praxisteams das überarbeitete „Praxiswissen Quickcheck: Verordnung Heilmittel“ an, das über die neuen Regeln für die Heilmittel-Verordnung informiert. Anhand von Fallbeispiele können sich die Nutzer über das neue „Muster 13“ informieren. Fallbeispielen aus der Praxis geben Möglichkeit, im „Quickcheck“ das Wissen zu den neuen Regelungen zu überprüfen. Dabei geht es zum Beispiel um die korrekte Verordnung bei einem Arztwechsel, die Regelungen zum Behandlungsbeginn oder die Verordnungsfähigkeit bestimmter Heilmittel.

Zum "Praxiswissen Quickcheck: Verordnung Heilmittel"
Frau liegt auf einer Liege beim Therapeut der am Rücken Übungen macht
iStockphoto.com/ChesiireCat

Für Vertragszahnärzte

Zahnärztliche Heilmittelverordnung (Formular 9)

Vertragszahnärzte können auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung die Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie verordnen. Seit 1. Januar 2021 müssen die Zahnärzte verbindlich den Vordruck 9 nutzen.

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