Vordrucke verbindlich nutzen
Ob Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schlucktherapie oder Ernährungstherapie, Vertragsärzte nutzen seit 1. Januar 2021 nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel: das neue Formular 13. Dieses löst die alten Formulare 13, 14 und 18 ab.
Der Vertragsarzt muss bei der Verordnung von Heilmitteln den Vordruck 13 verbindlich nutzen. Das haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziehungsweise die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beschlossen.
Übersicht zu den relevanten Änderungen und Neuerungen
Weiterführende Informationen
- Änderung der Heilmittel-Richtlinie Vertragsärzte Einheitliches Verordnungsmuster 13
Für Vertragszahnärzte
Zahnärztliche Heilmittelverordnung (Formular 9)
Vertragszahnärzte können auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung die Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie verordnen. Seit 1. Januar 2021 müssen die Zahnärzte verbindlich den Vordruck 9 nutzen.