Verträge für Heilmittelerbringer
Der GKV-Spitzenverband hat mit den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringer bundesweit einheitliche Verträge nach § 125 SGB V über die Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Leistungen der Ergotherapie, Ernährungstherapie, Physiotherapie, Ernährungstherapie, Podologie sowie Stimm-, Spach-, Sprech- und Schlucktherapie geschlossen.
![Mann unterschreibt ein Blatt Mann hält einen Stift und unterschreibt ein Blatt Papier](/gp/fileadmin/_processed_/8/6/csm_vertag_unterschreiben_iStock-184121986_fcc2615c29.webp)