HzV: Was ist das?
Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Die Teilnahme für die Versicherten ist freiwillig. Andere Ärzte dürfen dann nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind Besuche von Augen- und Frauenärzten sowie von Kinderärzten. Darüber hinaus können die Krankenkassen weitere Ausnahmen in ihren Teilnahmebedingungen festlegen.
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Umsetzung in Nordrhein
Die involvierten Hausärzte erfüllen Standards zu Praxisausstattung, Weiterbildung und Qualitätssicherung. Eine besonders gute Qualität wird durch ständige Weiterbildung des Arztes in Schwerpunktbereichen garantiert. Der Arzt steht dem Patienten auch außerhalb der Sprechstundenzeiten zur Verfügung. In Notfällen kann so die Lage des Patienten besser beurteilt werden. Krankenhausaufenthalte werden vermieden und der Patient erhält die für ihn richtige Behandlung. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes spricht sich der Hausarzt mit dem Krankenhausarzt ab, um eine reibungslose Überleitung in die ambulante Behandlung zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen
- Deutscher Hausärzteverband Informationen zur hausarztzentrierten Versorgung in Nordrhein
Ihr Ansprechpartner bei der AOK Rheinland/Hamburg Rheinland
Bei Fragen rund um das Thema Fallmanagement
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Telefonischer Support für Arztpraxen
Sprechzeiten einblenden ausblendenMontag bis Freitag 8 -17 Uhr
(inkl. Rückkopplung an fachliche Ansprechpartner in den AOKs) -
Frau Jeanette Michel
FachberaterinKasernenstraße 6140213 DüsseldorfSprechzeiten einblenden ausblenden8-18 Uhr (Mo bis Do), 8-16 Uhr (Fr) -
Frau Jeanette Michel
FachberaterinKasernenstraße 6140213 DüsseldorfSprechzeiten einblenden ausblenden8-18 Uhr (Mo bis Do), 8-16 Uhr (Fr) -
Frau Jeanette Michel
FachberaterinKasernenstraße 6140213 DüsseldorfSprechzeiten einblenden ausblenden8-18 Uhr (Mo bis Do), 8-16 Uhr (Fr) -
Frau Jeanette Michel
FachberaterinKasernenstraße 6140213 DüsseldorfSprechzeiten einblenden ausblenden8-18 Uhr (Mo bis Do), 8-16 Uhr (Fr) -
Herr Nils Frederik Klüners
FachberaterKasernenstraße 6140213 DüsseldorfSprechzeiten einblenden ausblenden8-18 Uhr (Mo bis Do), 8-16 Uhr (Fr) -
Herr Nils Frederik Klüners
FachberaterKasernenstraße 6140213 DüsseldorfSprechzeiten einblenden ausblenden8-18 Uhr (Mo bis Do), 8-16 Uhr (Fr) -
Herr Nils Frederik Klüners
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Frau Christina Pehe
TeamleiterinKasernenstr. 6140213 DüsseldorfSprechzeiten einblenden ausblenden8:30 bis 18:00 Uhr -
Frau Christina Pehe
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Frau Christina Pehe
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Frau Helma Seemann
Fachberaterin GesundheitspartnerService Oberbergisches LandSteinmüllerallee 1251643 Gummersbach -
Frau Kerstin Grimm
Fachberaterin GesundheitspartnerService Bergisches LandBundesallee 26542103 Wuppertal -
Frau Barbara Speck
Fachberaterin GesundheitspartnerService Bergisches LandHindenburgstr. 13/1542853 Remscheid -
Frau Ilka Rick
Fachberaterin GesundheitspartnerService Bonn - Rhein-Sieg-Kreis - EuskirchenKaplan-Kellermann-Str. 6-1053879 Euskirchen -
Herr Karsten Ewald
Leitung Regionales Gesundheitsmanagement Düsseldorf - MettmannBreite Str. 67-6940213 Düsseldorf -
Frau Claudia Gilgen
Fachberaterin GesundheitspartnerService Düsseldorf - MettmannBreite Str. 67-6940213 Düsseldorf -
Frau Myriam Beninga
Fachberaterin GesundheitspartnerService Düsseldorf - MettmannFriedrich-Ebert-Str. 12342549 Velbert -
Herr Axel Lützow
Leitung Regionales Gesundheitsmanagement HamburgPappelallee 22-2622089 Hamburg -
Frau Natalya Hershkovych
Fachberaterin GesundheitspartnerService HamburgPappelallee 22-2622089 Hamburg -
Frau Nicole Richter
Fachberaterin GesundheitspartnerService HamburgPappelallee 22-2622089 Hamburg -
Frau Birgit Denker
Fachberaterin GesundheitspartnerService HamburgPappelallee 22-2622089 Hamburg -
Frau Anke Ziemer
Fachberaterin GesundheitspartnerService HamburgPappelallee 22-2622089 Hamburg -
Frau Manuela Bark
Fachberaterin GesundheitspartnerService HamburgPappelallee 22-2622089 Hamburg -
Frau Inge Klüter-Rabe
Fachberaterin GesundheitspartnerService HamburgPappelallee 22-2622089 Hamburg -
Frau Claudia de Lorijn
Fachberaterin GesundheitspartnerService Kleve - WeselBahnhofsplatz 10-1447533 Kleve -
Frau Pia Nauels
Fachberaterin GesundheitspartnerService Kleve - WeselBahnhofsplatz 10-1447533 Kleve -
Frau Nadine Löwenforst
Fachberaterin GesundheitspartnerService Kleve - WeselBahnhofsplatz 10-1447533 Kleve -
Frau Susanne Füten
Fachberaterin GesundheitspartnerService Kleve - WeselEsplanade 16-2446483 Wesel -
Frau Karina Kaczmarczyk
Fachberaterin GesundheitspartnerService Köln - Rhein-Erft-KreisBahnstr. 150126 Bergheim -
Frau Ivonne Steffens
Fachberaterin GesundheitspartnerService Köln - Rhein-Erft-KreisJanshof 5-750321 Brühl -
Frau Christiane Zimmermann
Fachberaterin GesundheitspartnerService Köln - Rhein-Erft-KreisLina-Bommer-Weg 9-1151149 Köln -
Frau Christiane Schneider
Fachberaterin GesundheitspartnerService RuhrgebietFriedrich-Ebert-Str. 4945127 Essen -
Frau Petra Roegels
Fachberaterin GesundheitspartnerService RuhrgebietFalkstr. 35-4147058 Duisburg -
Herr Dieter Hermanns
Fachberater GesundheitspartnerService Aachen - Düren - HeinsbergGeilenkirchener Str. 252525 Heinsberg -
Herr Stephan Hendricks
Fachberater GesundheitspartnerService Kleve - WeselBahnhofsplatz 10-1447533 Kleve -
Frau Daniela Dürnfelder
Fachberaterin GesundheitspartnerService Aachen - Düren - HeinsbergGut-Dämme-Str. 552070 Aachen -
Frau Sarah Goebbels
Fachberaterin GesundheitspartnerService Aachen - Düren - HeinsbergGut-Dämme-Str. 552070 Aachen -
Herr Pit Böddecker
Fachberater GesundheitspartnerService Köln - Rhein-Erft-KreisLina-Bommer-Weg 9-1151149 Köln -
Herr Johannes Liebing
Fachberater GesundheitspartnerService Oberbergisches LandBensberger Str. 7651465 Bergisch Gladbach -
Frau Monja Küll
Fachberaterin GesundheitspartnerService NiederrheinOberstr. 3341460 Neuss -
Frau Johanna Schulze
Fachberaterin GesundheitspartnerService NiederrheinOberstr. 3341460 Neuss -
Herr Lothar Hess
Fachberater GesundheitspartnerService NiederrheinSteinmetzstr. 57-6141061 Mönchengladbach
Bundesweit gültige Grundlagen
Vertragliche Grundlage der HzV
Gesetzliche Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten neben der kassenärztlichen Regelversorgung auch eine hausarztzentrierte Versorgung (HzV) anzubieten. Sie müssen dazu entsprechende Verträge mit Gemeinschaften schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte des entsprechenden KV-Bezirks vertreten („Mandatierung“).
Diese Gemeinschaften sind oftmals die Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes. Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, kann die Gemeinschaft ein Schiedsverfahren einleiten. Ist ein solcher Vertrag zustande gekommen oder findet sich keine entsprechende Gemeinschaft, können auch bestimmte weitere Vertragspartner ohne Mandatierung Verträge zu einer HzV mit den Krankenkassen abschließen, zum Beispiel auch regionale Kassenärztliche Vereinigungen.
HzV: Teilnahmebedingungen und Vergütung für Ärzte
Die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte müssen insbesondere folgende gesetzlichen Mindestbedingungen erfüllen:
- Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie und an speziellen Fortbildungskursen für Hausärzte,
- Orientierung an anerkannten Konzepten zum Qualitätsmanagement sowie
- Behandlung nach für die hausärztliche Versorgung entwickelten, evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien.
In den regionalen Verträgen können noch weitere Anforderungen gestellt werden, etwa an die apparative Ausstattung von Arztpraxen. Weitere Leistungen können beispielsweise regelmäßige Abendsprechstunden für Berufstätige und die Sicherstellung kurzer Wartezeiten für HzV-Teilnehmer sein.
HzV: Besonderheiten bei der Vergütung
Die Vergütung der Hausärzte im Rahmen der HzV wird in der Regel außerhalb der mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zu vereinbarenden Gesamtvergütung nach § 85 SGB V gezahlt. Jedoch unterscheiden sich hier die Verträge in den einzelnen AOKs: Während in einigen Regionen die Hausarztverträge die Regelversorgung ersetzen und somit die Gesamtvergütung entsprechend angepasst („bereinigt“) werden muss, werden in anderen Verträgen nur die sogenannten Add-on-Leistungen zusätzlich zur Regelversorgung vergütet. In diesem Falle erfolgt keine Bereinigung der Gesamtvergütung.
Weiterführende Informationen
- Deutscher Bundestag, Drucksache 19/9503 Qualität und Wirtschaftlichkeit der hausarztzentrierten Versorgung
- Gesetze im Internet SGB V, § 73b Hausarztzentrierte Versorgung
- Bundesministerium für Gesundheit Hausarztsystem
- Deutscher Hausärzteverband Was sind die Hausarztverträge?