HzV: Informationen der AOK Baden-Württemberg
Hier setzt die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) an. Der Hausarzt in seiner Rolle als Gesundheitslotse sowie als Partner seiner Patienten wird gestärkt. Die Vergütung und der bürokratische Aufwand werden an die Bedürfnisse der Hausärzte angepasst.
Gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg setzt die AOK Baden-Württemberg diese Anforderungen im HausarztProgramm um. Ziel ist dabei, die Interessen von Patienten und Ärzten zu verbinden und umzusetzen.
Die rechtlichen Grundlagen für die HZV finden sich im § 73b SGB V.
Hier setzt die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) an. Der Hausarzt in seiner Rolle als Gesundheitslotse sowie als Partner seiner Patienten wird gestärkt. Die Vergütung und der bürokratische Aufwand werden an die Bedürfnisse der Hausärzte angepasst.
Gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg setzt die AOK Baden-Württemberg diese Anforderungen im HausarztProgramm um. Ziel ist dabei, die Interessen von Patienten und Ärzten zu verbinden und umzusetzen.
Die rechtlichen Grundlagen für die HZV finden sich im § 73b SGB V.
10 Mythen über die HZV
In einem Sonderdruck der Zeitschrift "Der Hausarzt" klären der Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg die zehn Mythen über die HZV auf.
Dokumente der AOK Baden-Württemberg
Unterstützung bei der Umsetzung des AOK-HausarztProgramms vor Ort:
Die AOK Baden-Württemberg bietet den am Programm teilnehmenden Ärzten an, sie bei der Umsetzung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) aktiv - gerne auch direkt vor Ort - zu unterstützen, um anstehende Fragen und Probleme schnell und unbürokratisch zu klären.