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Smart-Ereignis-Rekorder

​Die AOK Niedersachsen ermöglicht Patienten mit der Diagnose "Synkope" den Einsatz von Smart-Ereignis-Rekordern zur Abklärung von Herzrhythmusstörungen. Diese innovativen Ereignisrekorder können ambulant und ohne eine Operation genutzt werden, so dass Krankenhausaufenthalte und damit Kosten vermieden werden können.

Vertragsinhalt

Der Selektivvertrag "Smart-Ereignis-Rekorder" ermöglicht den ambulanten Einsatz von Ereignisrekordern zur Abklärung von Herzrhythmusstörungen bei Synkopen. Ist die Diagnose durch ein 24h-EKG nicht möglich, konnten Herzrhythmusstörungen zuvor nur durch die Implantation eines Ereignisrekorders erkannt oder ausgeschlossen werden. Dafür waren zwei Operationen erforderlich: Einsatz und Entnahme. Der Selektivvertrag ermöglicht nun den ambulanten, operationslosen Einsatz von innovativen Ereignisrekordern, welche mittels Elektrodenpflaster auf der Brust angebracht werden und verbessert somit die Versorgung der AOK-Versicherten.

Vertragspartner

  • Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
  • MSH Medical Europe GmbH (Dienstleister) 

Region

Niedersachsenweit

Vorteile für den Patienten

  • Vermeidung von Operationen
  • Vermeidung von Krankenhausaufenthalten

Teilnahmevoraussetzungen Patienten

  • mindestens eine stationären oder ambulanten Behandlung im laufenden oder Vorquartal mit der Diagnose „Synkope“ 
  • kardiologische Abklärung durch 24h-EKG fehlgeschlagen 

Teilnahmevoraussetzungen Ärzte

  • Facharzt für innere Medizin oder Kardiologie
  • Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung im Bereich der KVN
  • Genehmigung der KVN zur Doppler/Echokardiographie für Erwachsene 

Weitere Informationen zur Teilnahme