Vertragsinhalt
Der Selektivvertrag "Smart-Ereignis-Rekorder" ermöglicht den ambulanten Einsatz von Ereignisrekordern zur Abklärung von Herzrhythmusstörungen bei Synkopen. Ist die Diagnose durch ein 24h-EKG nicht möglich, konnten Herzrhythmusstörungen zuvor nur durch die Implantation eines Ereignisrekorders erkannt oder ausgeschlossen werden. Dafür waren zwei Operationen erforderlich: Einsatz und Entnahme. Der Selektivvertrag ermöglicht nun den ambulanten, operationslosen Einsatz von innovativen Ereignisrekordern, welche mittels Elektrodenpflaster auf der Brust angebracht werden und verbessert somit die Versorgung der AOK-Versicherten.
Vertragspartner
- Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
- MSH Medical Europe GmbH (Dienstleister)
Region
Niedersachsenweit
Vorteile für den Patienten
- Vermeidung von Operationen
- Vermeidung von Krankenhausaufenthalten
Teilnahmevoraussetzungen Patienten
- mindestens eine stationären oder ambulanten Behandlung im laufenden oder Vorquartal mit der Diagnose „Synkope“
- kardiologische Abklärung durch 24h-EKG fehlgeschlagen
Teilnahmevoraussetzungen Ärzte
- Facharzt für innere Medizin oder Kardiologie
- Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung im Bereich der KVN
- Genehmigung der KVN zur Doppler/Echokardiographie für Erwachsene
Weitere Informationen zur Teilnahme
- Das Teilnahmeverfahren erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Bitte wenden Sie sich sich bezüglich der Teilnahme und damit verbundener Fragestellungen an Ihre KVN-Bezirksstelle.
- AOK.de: https://www.aok.de/pk/niedersachsen/smart-ereignis-rekorder/