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Vertrag

Versorgung mit Kommunikationshilfen und Umfeldkontrollgeräten

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Kommunikationshilfen der Produktgruppe (PG) 16 sowie Hilfsmittel der Produktuntergruppen (PUG) 02.99.x
Stand :
01.02.2025
Inkrafttreten :
01.07.2024
Vertragspartner :
to signify GmbH / Rehavista Gmbh smartbox family / RehaMedia GmbH & Co. KG / Bundesfachverband für elektronische Hilfsmittel (BEH)

Hinweise zum Vertrag:

Die AOK Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 1. Juli 2024 mit der to siginify GmbH, mit Wirkung zum 1.September 2024 mit der Rehavista Gmbh Smartbox family,  mit Wirkung zum 15. November 2024 mit der RehaMedia GmbH & Co. KG sowie mit Wirkung zum 01.02.2025 mit dem Bundesfachverband für elektronische Hilfsmittel (BEH) einen Vertrag zur Versorgung mit Kommunikationshilfen der Produktgruppe (PG) 16 sowie Hilfsmittel der Produktuntergruppen (PUG) 02.99.x Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte geschlossen. Interessierte Leistungserbringer können diesen Verträgen ab sofort beitreten. Maßgeblich für die Anwendung der Verträge ist das Verordnungsdatum. Bei Fragen zum Vertrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Experten-Center Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg.

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