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Vertrag

Hilfsmittelrahmenvertrag der AOK Rheinland/Hamburg

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß § 127 Abs. 2 und 2a SGB V
Stand :
08.05.2013
Inkrafttreten :
08.05.2013
Vertragspartner :
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Berufsverbände der Hilfsmittelanbieter, handelnd für Mitglieds- und Partnerbetriebe

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