Mittel und Zweck
Der Krankenhausstrukturfonds dient der Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung. Er wird mit 500 Millionen Euro jährlich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gespeist. Die Bundesländer können die Mittel zweckgebunden beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, früher Bundesversicherungsamt, BVA) beantragen, sofern sie sich selbst an den Investitionen beteiligen.
Das ursprünglich auf drei Jahre angesetze Programm (2016 bis 2018) wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) für weitere vier Jahre verlängert (2019 bis 2022). Damit steht den Kliniken bundesweit ein zusätzliches Volumen von 500 Millionen Euro pro Jahr aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung. Wie bisher werden die Vorhaben nur dann durch den Fonds finanziert, wenn sich die Länder ebenfalls beteiligen. Allerdings trägt der Gesundheitsfonds nun den größeren Teil der Ausgaben: Nach den neuen Regelungen muss der Anteil der Ländermittel an den Projekten nur noch mindestens 25 Prozent betragen – statt wie bisher regulär 50 Prozent. Daraus ergibt sich für den gesamten Krankenhausstrukturfonds ein jährliches Budget von 750 Millionen Euro bis zu 1 Milliarde Euro. Fünf Prozent der Mittel sind für länderübergreifende Projekte vorgesehen.
Mit Verabschiedung des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) am 29. Oktober 2020 hat die Bundesregierung die Regelungen dahingehend geändert, dass die Fördermittel – insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro – bis zum 31. Dezember 2024 bereitgestellt werden.
Weiterführende Informationen
- Bundesgesetzblatt Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
- Gesetze im Internet Fortführung der Förderung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen ab dem Jahr 2019
- Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, früher Bundesversicherungsamt) Verteilung der Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel
Aufgabenspektrum
Gefördert werden können Investitionsmaßnahmen, die die Versorgungsstrukturen verbessern. Die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung aus dem Dezember 2015 nennt:
- die Umwandlungen von Kliniken in andere Versorgungseinrichtungen
- Maßnahmen zur Konzentration von Leistungen
- die Schließung einzelner Abteilungen oder Häuser
Mit dem PpSG hat der Gesetzgeber außerdem das Spektrum der förderfähigen Vorhaben erweitert. Zusätzlich zu den bisherigen Zwecken können nun auch Vorhaben aus den folgenden Bereichen durch den Krankenhausstrukturfonds finanziert werden:
- Bildung von Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen
- Bildung integrierter Notfallstrukturen
- Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen und Krankenhausverbünde
- Verbesserung der IT-Sicherheit von Krankenhäusern
- Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten für Krankenpflegeberufe
Mit dem KHZG wurden die Fördertatbestände „Schließung“, „Konzentration“ und „Umwandlung“ geschärft und teilweise neu konturiert.
Weitere Informationen
- Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
Bisherige Ergebnisse
Bei der Einrichtung des Fonds im Jahr 2016 standen bessere Klinikstrukturen und ein Abbau von Überkapazitäten auf seiner Agenda. Die Fördermittel wurden in einem zweistufigen Antragsverfahren vollständig ausgeschöpft. Seit dem Abschluss des Verfahrens zeichnete sich jedoch ab, dass die Gelder überwiegend auf Maßnahmen zur Konzentration von Klinikleistungen entfallen: 425,5 Millionen Euro oder 85,9 Prozent der Mittel, die im regulären Antragsverfahren abgerufen wurden, entfielen auf Projektanträge zur Konzentration von Klinikleistungen. Hinzu kamen zehn weitere Förderanträge für Konzentrationsmaßnahmen im Rahmen des Nachverteilungsverfahren, in dem noch einmal 11,5 Millionen Euro zur Verfügung standen.
Mit Mitteln der Jahre 2016 bis 2018 wurden letztlich insgesamt 34 Krankenhäuser geschlossen – teilweise im Rahmen von Konzentrationsvorhaben oder Umwandlungen von Standorten. Das geht aus dem abschließenden Bericht des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) über den durch den Krankenhausstrukturfonds bewirkten Strukturwandel hervor. Dabei entfiel der überwiegende Teil der Vorhaben (43 oder 69 Prozent) auf den Förderzweck Konzentration. In neun Fällen wurden Kliniken (15 Prozent) umgewandelt; zehn Standorte (16 Prozent) wurden ersatzlos stillgelegt. An 24 Standorten wurden insgesamt 36 Abteilungen geschlossen; fast die Hälfte davon waren Stationen der Gynäkologie und Geburtshilfe. Die Zahl der Krankenhausbetten reduzierte sich um 3.099. Das entspricht nur 4,4 Prozent des Zielwertes und zeige, dass der Fonds vorwiegend genutzt worden sei, um kleinere Häuser zu schließen.
Das BVA hatte für seinem Tätigkeitsbericht 2017 errechnet, dass die deutschen Kliniken mit Mitteln aus dem ersten Durchlauf des Krankenhausstrukturfonds voraussichtlich 1.595 Betten abbauen - von insgesamt 498.796 (2016). Bei der Verwendung der Fördermittel zeichneten sich bereits deutliche Unterschiede zwischen Ost und West ab: Viele Bundesländer im Westen der Republik haben nahezu ausschließlich (mehr als 90 Prozent der Mittel) in Konzentrationsvorhaben investiert, das gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein, aber auch für Berlin. Umwandlungen und Schließungen waren hier nur vereinzelt vorgesehen. Die meisten Umwandlungen und Schließungen – jeweils vier – waren in Nordrhein-Westfalen geplant. Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gaben auch einen größeren Teil ihrer Gelder (mehr als 30 Prozent) für Schließungen aus.
Krankenhauszukunftsgesetz
Mit dem KHZG etablierte die Bundesregierung ein weiteres Förderprogramm, um die Digitalisierung der Kliniken – elektronische Dokumentation und Kommunikation, IT-Sicherheit und die sektorübergreifende Vernetzung – voranzubringen. Im Rahmen der Wirtschaftshilfen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie stellt der Bund seit dem 1. Januar 2021 insgesamt drei Milliarden Euro aus Steuermitteln zur Verfügung; weitere 1,3 Milliarden sollen wiederum die Länder aufbringen. Hierbei können erstmals auch Universitätskliniken zum Zug kommen.
Umgesetzt wird das Programm durch eine Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel erfolgt analog zu den dafür geltenden Regelungen. Um Überschneidungen mit dem bestehende Krankenhausstrukturfonds zu vermeiden, wurde dessen Laufzeit um zwei Jahre verlängert. Seit Jahresbeginn 2022 stellt das Bundesamt für soziale Sicherung auf seinen Webseiten eine Übersicht zum Antragsgeschehen und zu den bewilligten Fördermitteln zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
- Bundesgesetzblatt Krankenhauszukunftsgesetz
- Bundesamt für soziale Sicherung Antragsaufkommen beim Krankenhauszukunftsfonds