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Videotherapie

Seit 1. April 2022 besteht jetzt die dauerhafte Möglichkeit zur Videotherapie in der Physiotherapie. Diese Leistung wurde von den Corona-Sonderregelungen in die Regelversorgung überführt.

Übersichtliches Handout für schnelle Antworten

Grundsätze für die Videotherapie

Die Behandlung per Video kann nur im gegenseitigen Einverständnis zwischen Leistungserbringer und Versicherten und nach erfolgter Aufklärung und Einwilligung schriftlich vereinbart werden. Ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz ist jederzeit möglich.

Grundsätzlich kann aber der verordnende Arzt die telemedizinische Leistungserbringung auf der Heilmittelverordnung im Feld „ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise“ ausschließen.

Voraussetzungen für die Praxisräume

Die erste Behandlung im jeweiligen Verordnungsfall muss immer als Präsenztermin im unmittelbaren persönlichen Kontakt erfolgen. Auch müssen die zugelassenen Praxisräume über bestimmte technische Voraussetzungen für die Erbringung der Videotherapie verfügen. Der Therapeut benötigt dazu beispielsweise ein internetfähiges Endgerät sowie ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters.

Leistungen als Videobehandlung

Die physiotherapeutische Videotherapie ist regelhaft bei bestimmten Leistungspositionen zu einem definierten Anteil möglich. Zu den Leistungen zählen:

  • Allgemeine Krankengymnastik (KG): Einzelbehandlung als telemedizinische Maßnahme
  • Allgemeine Krankengymnastik (KG): Gruppenbehandlung als telemedizinische Maßnahme
  • KG Muko: Einzelbehandlung als telemedizinische Maßnahme
  • KG ZNS – Kinder nach Bobath als telemedizinische Maßnahme
  • KG ZNS – nach Bobath als telemedizinische Maßnahme
  • Manuelle Therapie (MT): Einzelbehandlung als telemedizinische Maßnahme

Für die Abrechnung dieser telemedizinischen Leistungen wurden neue Positionsnummern festgelegt.

Vergütungspauschalen für Hard- und Software

Zur Finanzierung des zusätzlichen technischen Aufwands einer Videotherapie, haben sich die Vertragspartner auf zwei Vergütungspauschalen verständigt. Die Pauschalen betreffen die Hard- und Software für die telemedizinische Leistungserbringung und betragen für die Software 300 Euro sowie für Hardware 950 Euro. Die Details zur Abrechnung und Auszahlung werden zu einem späteren Zeitpunkt vertraglich vereinbart und bekannt gegeben.

Bestätigung der telemedizinischen Leistung

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