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Vergütung von Leistungen der Pflegeversicherung für Mitgliedsdienste der Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen Bayern

Der Vertag gemäß §89 SGB XI regelt die Vergütung von Pflegesachleistungen für erbrachte Leistungen für Pflegedienste, die bei einem der an diesem Vertrag beteiligten Verbände der Leistungserbringer organisiert sind.

Vertrag über die Vergütung für Mitgliedsdienste der Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen Bayern

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