Vergütungsvereinbarungen
Vergütungsvereinbarungen gemäß § 89 SGB XI
Die Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer in Bayern haben Vergütungsvereinbarungen gemäß § 89 SGB XI für Wohlfahrtsverbände und nicht verbandsgebundene Pflegedienste sowie für Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen getroffen.