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Vergütung von Leistungen der Pflegeversicherung für Mitgliedsdienste der Freien Wohlfahrtspflege Bayern

Der Vertrag nach § 89 SGB XI regelt die Vergütung der Leistungen der häuslichen Pflegehilfe für erbrachte Leistungen für Pflegedienste, die bei einem der an diesem Vertrag beteiligten Verbände der Leistungserbringer organisiert sind.

Vertrag über die Vergütung für Mitgliedseinrichtungen des Deutschen Caritasverbandes, Landesverband Bayern e.V.

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