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Versorgungsinhalte von DMP

Die DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthält die allgemeinen Regelungen zu den strukturierten Behandlungsprogrammen und die indikationsspezifischen Anforderungen an die einzelnen Programme.

DMP-Anforderungs-Richtlinie regelt Versorgungsinhalte

Die DMP-Anforderungen-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschreibt, welche allgemeinen und erkrankungsspezifischen Anforderungen für die Disease-Management-Programme (DMP) gelten. Die DMP-Verträge, die die regionalen Krankenkassen mit Leistungserbringern (Vertragsärzte,  Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen) zur Durchführung der DMP schließen, müssen diesen Anforderungen entsprechen.

DMP-Anforderungen-Richtlinie

Allgemeine Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme

  • Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors,
  • Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen,
  • Voraussetzungen für die Einschreibung des Versicherten in ein Programm,
  • Schulungen der Leistungserbringer und der Versicherten,
  • Dokumentation einschließlich der für die Durchführung der Programme erforderlichen personenbezogenen Daten und deren Aufbewahrungsfristen,
  • Bewertung der Auswirkungen der Versorgung in den Programmen (Evaluation).

Erkrankungsspezifische Anforderungen und Versorgungsinhalte

Die indikationsspezifischen Anforderungen und medizinischen Inhalte der strukturierten Behandlungsprogramme (DMP) sind in den Anlagen zur DMP-Anforderungen-Richtlinie geregelt. Aktuell gibt es Anforderungen für sieben DMP:

Asthma bronchiale
Anforderungen an das strukturierte Behandlungsprogramm für Patientinnen und Patienten mit Asthma bronchiale (ab dem vollendeten 1. Lebensjahr) – Anlage 9 (Seite 81 bis 124 des Dokuments)

Brustkrebs
Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen mit Brustkrebs – Anlage 3 (Seite 27 bis 41 des Dokuments)

Chronische Herzinsuffizienz
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz – Anlage 13 (Seite 112 bis 132 des Dokuments)

Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD)
Anforderungen an das strukturierte Behandlungsprogramm für Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung – Anlage 11 (Seite 98 bis 109 des Dokuments)

Diabetes mellitus Typ 1
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 – Anlage 7 (Seite 62 bis 77 des Dokuments)

Diabetes mellitus Typ 2
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2 – Anlage 1 (Seite 10 bis 24 des Dokuments)

Koronare Herzkrankheit (KHK)
Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen und Patienten mit koronarer Herzkrankheit – Anlage 5 (Seite 47 bis 59 des Dokuments)

Gesetzliche Grundlagen

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