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Zugang zur Rehabilitation und Verordnung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Versicherte bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Voraussetzungen und Ablauf

Für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

Ist die Rehabilitation unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig (Anschlussrehabilitation), verordnet der verantwortliche Krankenhausarzt die Maßnahme. Rehabilitationsleistungen innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung verordnet der niedergelassene Arzt.

Auch ein Pflegegutachten kann eine Rehabilitationsempfehlung enthalten. Stimmt der Versicherte der empfohlenen Rehabilitationsmaßnahme zu, gilt diese Zustimmung als sein Antrag. In diesem Fall ist eine vertragsärztliche Verordnung nicht erforderlich.

Voraussetzung für Rehabilitationsleistungen

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation müssen indiziert sein. Das heißt, sie müssen medizinisch notwendig und dazu geeignet sein, eine Besserung des Gesundheitszustandes zu erreichen. Abzuklären sind die Rehabilitationsbedürftigkeit, die Rehabilitationsfähigkeit und ob eine positive Rehabilitationsprognose auf der Grundlage realistischer, für die Versicherten alltagsrelevanter Ziele vorliegt. Eine Voraussetzung ist auch, dass das angestrebte Rehabilitationsziel mit anderen Behandlungsmethoden nicht erreicht werden kann.

Ablauf der Verordnung

Weiterführende Informationen

Verordnungsberechtigte Vertragsärzte

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