BAR koordiniert Abstimmungsprozesse
Rehabilitation ist in Deutschland geprägt durch eine gegliederte Versorgungsstruktur, die eine enge Abstimmung und koordinierte Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungserbringer notwendig macht. Sie sicherzustellen, ist zentrales Anliegen des Rehabilitationsrechtes.
Die Rehabilitationsträger haben gemäß SGB IX den Auftrag, die gesetzlichen Regelungen durch "Gemeinsame Empfehlungen" zu ergänzen. Diese betreffen eine Reihe von Aspekten, die bei der Erbringung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe unerlässlich sind. Koordiniert werden die damit verbundenen Abstimmungsprozesse von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Die BAR erarbeitet als gemeinsame Repräsentanz der Rehabilitationsträger und Interessenvertretung für Rehabilitation und Teilhabe weitere wichtige Informationsquellen und Instrumente zum Thema, wie Rahmenempfehlungen, Arbeitshilfen und Arbeitsmaterialien.
Weiterführende Informationen
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Gemeinsame Empfehlungen
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Rahmenempfehlungen
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Arbeitsmaterialien
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Arbeitshilfen
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Überblick der Publikationen der BAR