- Neuer Verordnungsfall und orientierende Behandlungsmenge je Verordnungsfall
- Wegfall des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls
- Klarheit und Klarstellung
- Mehr Entscheidungsfreiheit
- Weniger Rücksprachen, Abstimmungen oder Änderungswünsche
- Einheitliches Verordnungsmuster 13
- Heilmittelkatalog
- Neue Anlage 3 in der Heilmittel-Richtlinie
Vereinfachte Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln
Änderung der Heilmittel-Richtlinie Vertragsärzte
Anfang des Jahres 2021 wurde die Heilmittel-Richtlinie grundlegend überarbeitet. Daraus ergaben sich für Ergotherapeuten, Ernährungstherapeuten, Physiotherapeuten, Podologen sowie Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schlucktherapeuten umfangreiche Neuerungen. Seit 2021 gibt es für alle Heilmittel nur noch das Verordnungsformular 13. Dieses löst die alten Formulare 13, 14 und 18 ab. Auch können Ärzte künftig mehrere unterschiedliche Leitsymptomatiken auf der Verordnung angeben. Die AOK bietet das Online-Lernprogramm "Praxiswissen Quickcheck: Verordnung Heilmittel" an. Hier können sich Interessierte über die aktuellen Regeln für die Heilmittel-Verordnung ab 1. Januar 2021 informieren.