Themen für das Berufsfeld Anbieter von Hilfsmitteln
Verträge zur Hilfsmittelversorgung
Krankenkassen sichern die wirksame und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln durch Verträge nach § 127 SGB V.
Vertragsabsichten zur Hilfsmittelversorgung
Verträge zur Hilfsmittelversorgung werden auf dem Verhandlungsweg geschlossen. Die AOKs veröffentlichen Vertragsabsichten auf ihren regionalen Seiten.
Abrechnung und Datenaustausch in der Hilfsmittelversorgung
Hilfsmittel werden im Datenaustausch nach § 302 SGB V abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach den aktuell gültigen Richtlinien und Verträgen.
Elektronischer Kostenvoranschlag
Mit dem elektronischen Kostenvoranschlag werden Unterlagen versendet, die zur Entscheidung in der Hilfsmittelversorgung erforderlich sind.
Weitere Themen
Präqualifizierung für Hilfsmittelanbieter
Die Eignungsprüfung von Leistungserbringern zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln erfolgt durch das Verfahren der Präqualifizierung.
Hilfsmittel aus Apotheken
Vertragliche Regelungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Apotheken
Pflegehilfsmittel
Verträge zur Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und Hausnotrufsystemen schließt der GKV-Spitzenverband kassenübergreifend ab.
Verordnung von Hilfsmitteln
Hilfsmittel können verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Für Pflegehilfsmittel ist im Regelfall keine Verordnung erforderlich.
Hilfsmittelmarktplatz
Zwei AOKs nutzen den bundesweiten internetbasierten Hilfsmittel-Marktplatz der otop GmbH, um Hilfsmittelanfragen und –angebote effizient abzuwickeln.