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Innovationsfonds: 19 Berichte für das erste Quartal 2025

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im ersten Quartal 19 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen.

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Post-Its an Glaswand: Symbol für innovative Projekte
iStock.com/veerasakpiyawatanakul

Transferempfehlung für die Regelversorgung

Von den eingereichten Projekten entfallen 15 auf die Versorgungsforschung, während vier Projekte aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen stammen.

Was steht in den Beschlüssen?

Der Innovationsausschuss legt in seinen Beschlüssen fest, welche Organisationen oder Institutionen er zur Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten oder zur Kenntnisnahme der Ergebnisse auffordert.

Für neun Projekte empfahl der Ausschuss die Transferkategorie „Prüfung/Überführung“. Das bedeutet, dass die gewonnenen Erkenntnisse an Fachgesellschaften, Forschungseinrichtungen, Verbände und die Politik weitergeleitet werden – entweder zur Anwendung oder zur weiteren Evaluierung.

Zwei weitere Projekte erhielten die Einstufung „Weitergabe der wissenschaftlichen Erkenntnisse“. Ihre Ergebnisse leisten zwar einen Beitrag zur Forschung, weisen jedoch aufgrund methodischer Einschränkungen eine zu geringe Aussagekraft auf.

Für die übrigen acht Projekte sprach der Ausschuss keine Transferempfehlung aus. Die Gründe dafür lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Entweder verfehlten die Interventionen ihre Ziele, sodass keine Empfehlung ausgesprochen wurde, oder der Ausschuss sah methodische Schwächen als hinderlich für eine Übernahme in die Regelversorgung an.

Transferbeschlüsse im ersten Quartal 2025

Bis zum 21. März 2025 hat der Innovationsausschuss Transferbeschlüsse für die folgenden Projekte aus den Bereichen Versorgungsforschung und neue Versorgungsformen erstellt. Links zu weiterführenden Informationen sowie zu den Abschlussberichten finden sich unten, sortiert nach Monaten.

Innovationsausschuss

Weiterführende Informationen