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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK BadenWürttemberg mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie der Produktgruppe 17 sowie der Produktart 02.40.01.3 (Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe)
Stand :
31.10.2023
Inkrafttreten :
01.11.2023
Vertragspartner :
Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Baden-Württemberg

Inhalt der Verträge

Die AOK Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 01.11.2023 neue Verträge über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 sowie der Produktart 02.40.01.3 geschlossen. Die vertraglichen Neuregelungen treten mit Wirkung zum 1. November 2023 in Kraft. Maßgeblich für die Anwendung der Verträge ist das Verordnungsdatum. Interessierte Leistungserbringer können den Verträgen ab sofort beitreten.

Bei Fragen zu den Verträgen wenden Sie sich bitte an das zustände Experten-Center Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg.

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