Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit der Landesinnung Sachsen-Anhalt für Orthopädie-Schuhtechnik einen Vertrag über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 geschlossen. Dazu gehören orthopädisches Maßschuhwerk, konfektionierte Therapieschuhe, Zurichtungen am konfektionierten Schuh, diabetesadaptierte Fußbettung, der diabetische Schutzschuh und alle damit im Zusammenhang stehenden Reparaturen.
Bitte beachten Sie: Ab 01.04.2022 sind alle orthopädischen Maßschuhe genehmigungspflichtig, auch Folgeversorgungen.
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 01.07.2024 sind alle Leistungserbringer aufgrund der neusten Version der technischen Anlage DTA § 302 in der Lage, die Mengeneinheit „Paar“ einzureichen. (Siehe Technische Anlage 3 Version 20 vom 16.04.2024, anzuwenden ab 01.07.2024, Seite 58).
Im Einlagenvertrag (Produktgruppe 08) haben wir eine „Stück- und eine Paarvergütung“ vereinbart.
Bitte beachten Sie also, ab sofort mit der richtigen, vertraglich vereinbarten Mengeneinheit anzuliefern!
Dies gilt im Übrigen auch für andere Produktgruppen, in denen wir eine Vergütung für eine paarige Versorgung vereinbart haben.