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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 31 - Orthopädische Schuhe - mit der Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik (AC/TK: 1614359)
Stand :
01.02.2023
Inkrafttreten :
01.02.2023
Vertragspartner :
AOK Sachsen-Anhalt, Landesinnung Sachsen-Anhalt für Orthopädie-Schuhtechnik

Vertrag mit Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik

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