Pflegereform
Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) zugestimmt. Die Reform finanziert sich über eine Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte (von 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens) ab 1. Juli 2023. Zugleich sollen Leistungen in der ambulanten und stationären Pflege verbessert werden.