Digitale Pflegeanwendungen
Es wird klargestellt, dass die Vergütungsbeträge für digitale Pflegeanwendungen, die zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den Herstellern vereinbart werden, für die Hersteller und gegenüber den Pflegebedürftigen bindend sind.
Förderprogramms zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen
Das Förderprogramm nach § 8 Absatz 8 SGB XI, welches einen einmaligen Zuschuss für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen vorsieht, wird bis 2030 verlängert. Die Anschaffungen können nun neben der Entlastung der Pflegekräfte auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen sowie zur Stärkung ihrer Beteiligung dienen, wenn beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohnern einer stationären Pflegeeinrichtung ein Zugang zu Internet- oder WLAN-Anschluss ermöglicht wird.
Anbindungspflicht für Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur
Die Anbindung an die sichere, digitale "Datenautobahn" für das Gesundheitswesen, die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI), die bisher freiwillig ist, wird für Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend.
Aktuelle gesetzliche Regelung
Weiterführende Informationen
- AOK Gesundheitspartner-Portal Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen