Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
Pflegeeinrichtungen können jährlich und noch bis Ende des Jahres 2030 Fördermittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf beantragen.
Darüber hinaus gibt es Änderungen bei der Höhe des Förderanteils. Ab dem 1. Juli 2023 wird nach der Größe der Pflegeeinrichtungen gestaffelt. Kleinere Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten zukünftig für die Maßnahmen mehr Mittel und müssen einen geringeren Anteil selbst aufwenden.
Zudem sollen zukünftig alle Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen von den Tariftreueregelungen des SGB XI profitieren und nicht nur diejenigen, die in Pflege und Betreuung beschäftigt sind. Zeitgleich soll die Refinanzierung von Leiharbeitnehmenden zukünftig nur noch in Höhe von bis zu 110 Prozent des regional üblichen Entlohnungsniveaus sichergestellt werden.
Aktuelle gesetzliche Regelung
Weiterführende Informationen
- AOK Gesundheitspartner-Portal Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf