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Externe Qualitätsprüfung

Ein weiterer fester Bestandteil der Qualitätsdarstellung sind auch die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes Bund (MD) beziehungsweise des Prüfdienstes der Privaten Krankenversicherung (PKV). Zusätzlich bekommt die Prüfung auch einen beratungsorientierten Ansatz.

Fester Bestandteil der Qualitätsdarstellung

Die externe Qualitätsprüfung für die vollstationäre Pflege bezieht sich auf insgesamt sechs Bereiche. Dabei werden mehrere bewertungsrelevante und darstellungsrelevante Qualitätsaspekte geprüft.

 BereichBeispiel
1.Mobilität und SelbstversorgungMobilität, Ernährung, Kontinenz, Körperpflege
2.Unterstützung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten AnforderungenSchmerzmanagement, Wundversorgung
3.Gestaltung des Alltagslebens und Förderung sozialer KontakteKommunikation, Tagesstrukturierung
4.Besonderer BedarfPflegeüberleitung, herausforderndes Verhalten
5.Übergreifende AspekteHygiene, Hilfsmittel
6.Einrichtungsinterne Organisation und internes Qualitätsmanagement 

Bewohnerbezogene Aspekte werden stärker betont, wohingegen Strukturkriterien in den Hintergrund treten. Außerdem zielen die Bewertungsfragen nun darauf ab, ob für den Bewohner negative Folgen oder Risiken entstanden sind. Als negative Folgen ist beispielsweise definiert, wenn der Bewohner eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die durch das Handeln eines Mitarbeiters entstanden ist.

Vierstufige Bewertung

Die zuständige Prüfstelle begutachtet die Versorgungssituation der Bewohner anhand einer vierstufigen Bewertung von „A - Keine Auffälligkeiten oder Defizite“ bis zu „D – Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für den Bewohner“.

Das Fachgespräch mit den Mitarbeitern der Einrichtung wird im neuen Prüfverfahren stark aufgewertet. Außerdem erfolgt durch die externe Prüfung auch eine Plausibilitätskontrolle der Ergebniserfassung bei einer Stichprobe von sechs Bewohnern.

Einzelheiten dazu enthalten die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018. Diese treten am 1. November 2019 in Kraft.

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