Fachportal für Leistungserbringer

Gesetzliche Qualitätssicherung

Alle Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, an Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Zu diesem Zweck werden seit Jahren Daten zur Krankenhausbehandlung erhoben und statistisch ausgewertet.

Zurück zu "Krankenhaus"

Transparenz durch Vergleich

Qualitätssicherung ist eine entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Alle Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, an Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Zu diesem Zweck werden bereits seit vielen Jahren Daten zur Krankenhausbehandlung erhoben und statistisch ausgewertet. Die Kliniken werden bundesweit anhand von Qualitätsmerkmalen miteinander verglichen. Bei Bedarf können Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung gezielt angestoßen werden. Das Ziel der Qualitätssicherung ist es, die Behandlungsqualität nachhaltig zu verbessern. Einige Qualitätssicherungsverfahren sehen zusätzlich eine sektorübergreifende Qualitätssicherung vor. Hierzu werden Daten des ambulanten und stationären Sektors erhoben.

Stationäre und sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Weiterführende Informationen

Strukturierter Dialog

Weiterführende Informationen

Qualitätsreport

Weiterführende Informationen

Strukturierter Qualitätsbericht der Kliniken

Weiterführende Informationen

Qualitätsverträge

Weiterführende Informationen

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten