PPR 2.0
Krankenhäuser sollen ihren Bedarf an Pflegepersonal künftig auf der Basis einheitlicher Kriterien ermitteln und bemessen. Zu diesem Zweck hat die Bunderegierung Ende 2022 eine Pflegepersonalregelung von 1993 in überarbeiteter Fassung eingeführt, die sogenannte PPR 2.0. Das Instrument soll übergangsweise für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden somatischen Stationen für Erwachsene und Kinder außerhalb der Intensivmedizin eingesetzt werden. Die Regelung, die mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflegEG) beschlossen wurde, geht auf eine Initiative der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, des Deutschen Pflegerates und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zurück. Vorgesehen ist eine stufenweise Einführung. Über das künftige Zusammenspiel von PPR 2.0 und Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) ist noch nichts bekannt.
Weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz
Mechanismus
Die PPR 2.0 ist eine überarbeitete Version der bisherigen Pflegepersonal-Reglung (PPR). Mit ihr werden alle Patientinnen und Patienten täglich in Stufen eingeordnet, die den jeweiligen Bedarf an Grund- und Spezialpflege mit einem entsprechenden Zeitwert darstellen. Hinzu kommen Grund- und Fallwerte als Basis, aus denen sich ein individueller Pflegebedarf ergibt. Die Summe der Zeitwerte aller Patientinnen und Patienten bilden den Personalbedarf für Pflege ab. Gegenüber der herkömmlichen Fassung sind neuere Entwicklungen in der Pflege berücksichtigt und Zeitintervalle für Nachtschichten angepasst worden. So errechnet die PPR 2.0 einen durchschnittlich um 8,1 Prozent höheren Pflegepersonalbedarf als die bisherige Regelung. Kritiker bemängeln unter anderem den hohen Schulungs- und den bürokratischen Aufwand des Verfahrens. Außerdem werden mit dem aufwändigen Verfahren keine neuen Pflegestellen geschaffen - es stellt lediglich den Bedarf an Pflegekräften den tatsächlich vorhandenen personellen Kapazitäten gegenüber.
Weiterführende Informationen
- Deutsche Krankenhausgesellschaft Eckpunkte zur Umsetzung der PPR 2.0
Probebetrieb
Zur Erprobung der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 haben 109 von 245 ausgelosten Krankenhäusern im Frühjahr 2023 die beiden Verfahren eingesetzt; 83 weitere lieferten freiwillig entsprechende Daten. Dabei wurden die Soll-Werte für die pflegerische Besetzung der Stationen sowie der Schulungs- und Dokumentationsaufwand überprüft.
Die (verpflichteten) Kliniken erzielten im Bereich der Erwachsenen-PPR 2.0 einen mittleren Erfüllungswert von 82,8 Prozent (Median: 72,7 Prozent). Auf den (verpflichteten) Kinderstationen kam die Pflegepersonalausstattung auf einen Mittelwert von 91,7 Prozent (Median: 79,5 Prozent. Die Einführung und Anwendung der PPR 2.0 erfordert bei mehr als einem Drittel der Stationen 20 bis 40 Minuten pro Person. Um die Patienten einzustufen, benötigten Pflegekräfte mehrheitlich eine bis fünf Minuten. Die meisten gaben an, das Instrument als „nur teilweise verständlich“ zu empfinden. Für die Einarbeitung in Kinder-PPR 2.0 benötigte eine von drei Stationen sogar 120 Minuten pro Person; 71 Prozent der Stationen gaben an, eine bis zehn Minuten täglich für die Einstufung der Patienten aufzuwenden. Die Kategorien zur Einschätzung der Kinder auf Intensivstationen wurden dabei besser verstanden als diejenigen auf Normalstationen. Vor besonderen Herausforderungen standen offenbar Kliniken mit papiergestützter Dokumentation. Alle Teilnehmenden äußerten, das Instrument müsse weiter angepasst und intensiv geschult werden, zudem sollten Belegungs-, Einstufungs- und Personaldaten – die häufig in separaten Beständen vorliegen – verknüpft werden.
Den Abschlussbericht hat die Unternehmensberatung KPMG am 31. August 2023 veröffentlicht.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Umsetzung
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat Hinweise und FAQs zur Umsetzung der PPR 2.0 veröffentlicht. So muss jedes Krankenhaus bis zum 31. Juli 2024 eine Person, die die Datenübermittlung verantwortet, als Funktionsbeauftragte(n) benennen und an das InEK melden. Bis zum 31. August 2024 müssen die Kliniken die Namen ihrer Fachabteilungen und Stationen sowie die jeweilige Anzahl der Betten mitteilen. Ab 31. Januar 2025 sind die Kliniken verpflichtet, regelmäßig Angaben zur Soll- und Ist-Personalbesetzung an das InEK zu übermitteln.
- Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Umsetzung der Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung
- Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus FAQs
- Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Datenportal
Ausblick
Im Anschluss an die Erprobung folgt eine Konvergenzphase. Nach einem Jahr werden Soll- und Ist-Werte aller Kliniken zusammengeführt und zu einem bundesweiten Mittelwert zur Umsetzung der PPR 2.0 zusammengeführt. Anschließend wird ein verbindlicher Umsetzungsgrad ermittelt, der im ersten Schritt beim bundesweiten Durchschnitt liegen könnte und anschließend schrittweise angehoben werden soll. Mittelfristig sollen Krankenhäuser, die die Vorgaben trotz gezielter Maßnahmen zum Personalaufbau dauerhaft unterschreiten, Vergütungsabschläge hinnehmen müssen.