Weiterführende Informationen
- Stationäre Pflege Kurzzeitpflege
- Ambulante Pflege Verhinderungspflege
Sind Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, so können sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
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