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Intravitreale operative Medikamentenapplikation (IVOM)

Vertrag zur besonderen ambulanten Versorgung im Bereich der Intravitrealen operativen Medikamentenapplikation (IVOM) - gemäß § 73c SGB V (alte Fassung) für Versicherte der AOK Baden-Württemberg

Vertragsdokumente

Der Vertrag ist in Kraft seit 1. Mai 2012 und unbefristet gültig.

Links der AOK Baden-Württemberg

Informationen des Vetragspartners

Wer ist die QMBW GmbH?

Die QMBW GmbH ist Vertragspartner der AOK Baden-Württemberg. Als Managementgesellschaft betreut sie die Umsetzung des IVOM-Vertrages und ist der direkte Ansprechpartner für teilnehmende Ärzte.

Dokumente der AOK Baden-Württemberg

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