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Nephrologie

Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Nephrologie in Baden-Württemberg gemäß § 140a SGB V

Vetragsdokumente

Ziel der Vertragspartner ist es, eine qualitativ hochwertige nephrologische Versorgung in Baden-Württemberg dauerhaft sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Hausärzten, die am AOK-HausarztProgramm teilnehmen, und den Nephrologen zu optimieren.

Der Vertrag richtet sich an Versicherte der AOK Baden-Württemberg mit nephrologischen Erkrankungen, die einer fachärztlichen Behandlung bedürfen und bereits in das AOK-HausarztProgramm eingeschrieben sind.

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