Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der AOK mit den in der Anlage 2 genannten Blindenhilfsmitteln und elektronisch vergrößernden Sehhilfen.
Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge