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Versorgung mit Blindenhilfsmitteln und elektronisch vergrößernden Sehhilfen

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der AOK mit den in der Anlage 2 genannten Blindenhilfsmitteln und elektronisch vergrößernden Sehhilfen.

Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.

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