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FAQs zum Datenträgeraustausch

Für die Übermittlung der Daten wird die IK-(Nr.) des physikalischen Empfängers und des logischen Empfängers benötigt. Es wird nicht zwischen den unterschiedlichen Institutionskennzeichen der verschiedenen Direktionen unterschieden, sondern für die Abrechnung  mit der AOK Bayern lediglich eine IK-(Nr.) verwendet.

Häusliche Krankenpflege und Intensivpflegeleistungen:
Physikalischer Empfänger: 108310400
Logischer Empfänger: 108310400

Pflegeversicherung:
Physikalischer Empfänger: 108310400
Logischer Empfänger: 188310400

Weitere Informationen zur Daten- und Papierannahmestelle

Beim AC/TK handelt es sich um Abrechnungscode und Tarifkennzeichen. Die Angabe des AC/TK ist bei der Datenübermittlung notwendig, da mit diesem die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise verbunden sind. Das AC/TK ist variabel und ändert sich z. B. bei einem Verbandswechsel oder dem Abschluss neuer Vergütungsvereinbarungen.

Weitere Informationen zum AC/TK finden Sie unter AC/TK und GPos

Erprobungsphase:Papierrechnungen, Leistungsnachweise, Datenträgerbegleitzettel
Echtverfahren: Leistungsnachweise, Datenträgerbegleitzettel

Der Datenträgerbegleitzettel ist Bestandteil des Datenträgeraustausches und ist daher für jede Sammelrechnung, welche übertragen wird, in Papierform an das DLZ Pflegekasse in Kulmbach zu übersenden.

Als Urbelege sind hier Papierrechnungen und Leistungsnachweise anzusehen.

Die Erprobungsphase ist für den Leistungserbringer eine Art Testlauf zur Durchführung des Datenträgeraustausches. Dem Leistungserbringer wird damit die Möglichkeit gegeben, eventuelle Fehlerquellen zu bereinigen, um qualitativ gute Datenübermittlungen zu erhalten. Das erfordert während der Erprobungsphase eine weitere Übersendung von Papierrechnungen, um eine detaillierte Prüfung der Datenanlieferungen vornehmen zu können.
Die Dauer der Erprobungsphase richtet sich nach der letztendlichen Qualität der Datenübermittlung. Grundsätzlich ist ein Richtwert von drei Monaten vorgesehen. Ist die Erprobungsphase erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie von uns entsprechende schriftliche Nachricht und gehen zum angegebenen Abrechnungsmonat in das Echtverfahren über.
Im Echtverfahren übersenden Sie bitte die Leistungsnachweise und den Datenträgerbegleitzettel an das DLZ Pflegekasse nach Kulmbach. Die Papierrechnung kann ab diesem Zeitpunkt für Sie entfallen.

Welche Software für Sie die richtige ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Möchten Sie sich keine eigene Software einrichten lassen, können Sie alternativ zu einer Abrechnungsstelle Kontakt aufnehmen, welche dann den Datenträgeraustausch für Sie durchführt.
Eine Übersicht über Softwareanbieter und Abrechnungsstellen finden Sie auf der Homepage Software-Ersteller - GKV-Datenaustausch.

Die Rechnungen werden weiterhin nach den vertraglichen Vereinbarungen angewiesen.

Während der Erprobungsphase ist im Bereich der häuslichen Krankenpflege und Intensivpflegeleistungen ausschlaggebend, dass sowohl die Datenanlieferung als auch die Papierunterlagen vorliegen, unabhängig davon, welcher Teil der Abrechnungen (Daten oder Papier) zuerst bei der Pflegekasse der AOK Bayern eingegangen ist.
Im Bereich der Pflegesachleistungen ist der Eingang der Papierunterlagen zahlungsbegründend.

Im Echtverfahren ist die Datenanlieferung sowie das Vorliegen des Datenträgerbegleitzettels und der Leistungsnachweise in Papierform maßgebend, unabhängig davon, welcher Teil der Abrechnung (Daten oder Papier) zuerst bei der Pflegekasse der AOK Bayern eingegangen ist. Dies gilt für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Intensivpflegeleistungen sowie der Pflegeleistungen.

Ihre Datenanlieferung durchläuft zwei Prüfstufen. Konnte die Sammelrechnung erfolgreich bei der Datenannahmestelle kubus IT angenommen werden, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail, mit dem Hinweis, dass die Daten zur Prüfung weitergeleitet werden. Erhalten Sie eine solche E-Mail nicht, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung, um festzustellen, warum die Daten nicht versendet werden konnten. Versuchen Sie anschließend eine erneute Datenübermittlung.

Prüfstufe 1
Sind die Daten bei der kubus IT eingegangen und Sie haben die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten, durchläuft die Sammelrechnung die erste Prüfstufe auf grobe Fehler. Es wird unter anderem geprüft, ob alle Segmente korrekt gefüllt sind, oder ob Angaben zu Rechnungsdatum oder Geburtsdatum logisch sind (z.B. Angabe des Jahres in der Zukunft: 2039).

Ergeben sich aus dieser ersten Prüfung Fehler, wird die Datenanlieferung abgewiesen und Sie erhalten auf dem Postweg ein entsprechendes Mitteilungsschreiben, aus dem die detaillierte Fehlerbeschreibung hervorgeht. In diesem Fall sind angegebene Fehler zu beheben und die Datenanlieferung erneut durchzuführen.

Wurden keine Fehler festgestellt, stellt die kubus IT die Sammelrechnung der AOK Bayern zur weiteren Bearbeitung bereit. Ihre Sammelrechnung geht über in die Prüfstufe 2.

Prüfstufe 2
Bei der Rechnungsbearbeitung wird die Datenanlieferung auf inhaltliche Fehler geprüft. Die Rechnungen werden auf Korrektheit des AC/TK, der Gebührenpositionsnummern, der Preise und anderem gesichtet. Sind Fehler festzustellen, werden diese als Serviceangebot der AOK Bayern soweit möglich berichtigt und der Leistungserbringer erhält eine Information zur Korrektur für die zukünftigen Datenanlieferungen. Eine erneute Datenanlieferung ist nach Berichtigung durch das DLZ Pflegekasse bei der AOK Bayern nicht mehr notwendig.

Leistungserbringer haben gemäß § 302 SGB V sowie § 105 SGB XI die Abrechnungen gegenüber Krankenkassen auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder mittels elektronischer Datenübermittlung einzureichen.

Werden für den Bereich der häuslichen Krankenpflege (SGB V) die Leistungen nicht auf elektronischem Weg oder maschinell verwertbar abgerechnet, wird aufgrund des Mehraufwandes der manuellen Nacherfassung von den Krankenkassen eine Rechnungskürzung bis zu einer Höhe von 5 v.H. vorgenommen. (§ 303 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V)

Die AOK Bayern hat nach einer mehrjährigen Übergangsphase seit 1. April 2014 auf die Belegung mit einem Abschlag in Höhe von 5 Prozent für Rechnungen der häuslichen Krankenpflege umgestellt, wenn diese nicht per Datenträgeraustausch angeliefert werden.

Angaben zu Ihrem gültigen Vertrag und die entsprechenden für den DTA relevanten Unterlagen erhalten Sie direkt im DLZ Pflegekasse bei der AOK Bayern. Kontaktieren Sie uns!

Benötigen Sie Informationen zur Pflege oder Einstellung Ihres Softwareprogrammes, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung.