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AC/TK und Gebührenpositionsnummern

Der Aufbau des AC/TKs

Bei der elektronischen Datenübertragung ist es notwendig, dass Sie als Leistungserbringer die Angaben zum Vertrag übermitteln, nach welchem sie abrechnen. Hierzu ist ein sogenanntes AC/TK anzugeben. Mit dem 7-stelligen Schlüssel sind auch die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise verbunden.

Die 1. und 2. Stelle bezeichnet den Abrechnungscode.

Bereich der häuslichen Krankenpflege und Intensivpflegeleistungen:

31 frei gemeinnützige Anbieter
32 privatgewerbliche Anbieter
 

Bereich der Pflegeversicherung:

35 frei gemeinnützige Anbieter
36 privatgewerbliche Anbieter

Die 3. bis 7. Stelle bezeichnet das Tarifkennzeichen.
Hierbei steht die 3. und 4. Stelle für den Tarifbereich (z. B. 02 für Bayern), die 5. bis 7. Stelle bezeichnet den individuellen Tarif.

Vollständig wird ein AC/TK z. B. wie folgt angegeben: 32/02/435

Das Tarifkennzeichen ist variabel und verändert sich bei Vertragswechsel oder dem Abschluss von neuen Vergütungsvereinbarungen. Ihr aktuelles AC/TK finden Sie auch parallel in der für Sie gültigen Vergütungsvereinbarung.

Das AC/TK im Bereich der Intensivpflegeleistungen kann von oben genannten Aufbau und Ausführungen abweichen.

Im Rahmen des Entlastungsbetrags für Leistungen der Tages-/Nacht- und Kurzzeitpflge wurden folgende AC/TK´s festgelegt:

81 02 999 Eigenanteil Tages-/Nachtpflege 
91 02 999 Eigenanteil Kurzzeitpflege

Der Aufbau der Gebührenpositionsnummern

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