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AOK-Priomed Prävention von Frühgeburten

Dieser Vertrag regelt die besondere Versorgung von Schwangeren zur Prävention von Frühgeburten. Der Vertrag gilt seit dem 1. April 2018.

AOK-Priomed: Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können grundsätzlich alle Versicherte der AOK Hessen mit einer diagnostizierten Schwangerschaft. Die Teilnahme kann bis zur 20. Schwangerschaftswoche begonnen werden.

Die Einschreibung erfolgt in der Frauenarztpraxis, das heißt: Sofern eine Schwangerschaft festgestellt wurde, informiert der Arzt über unser Programm, händigt den Flyer, Teilnahmeerklärung und Patienteninformation aus.

Die wichtigsten Inhalte des Vertrages im Überblick:

  • Ausführliches ärztliches Beratungsgespräch zur Abklärung persönlicher Risiken
  • Einweisung in ein Perinatalzentrum im Falle einer drohenden Frühgeburt
  • Untersuchung auf vaginale Infektionen mittels Abstrich und Mikroskop
  • Bestimmung der Schilddrüsenwerte innerhalb des ersten Schwangerschaftsdrittels, um eine mögliche Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse feststellen zu können
  • Frühultraschall zwischen der fünften und achten Schwangerschaftswoche
  • Messung des Serum-Ferritins (Eisenspeicher), um einen möglichen Eisenmangel zu erkennen, bevor eine Anämie (Blutarmut) entsteht
  • Durchführung eines Ultraschallscreenings zur Messung der Zervixlänge (Muttermundschwäche)

Im Mittelpunkt des Vertrages stehen die Ziele:

  • Erkennung der Risikofaktoren einer Frühgeburt
  • Behandlung der Risikofaktoren
  • Senkung der Frühgeburtenrate

Dokumente der AOK Hessen

Ansprechpartner

Bei Interesse an einer Teilnahme können Sie sich gerne direkt an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen wenden:

Tel.: 069 - 24741-7580

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