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Optimierte Versorgung in der Psychiatrie: Modellvertrag nach § 64b SGB V

Im Rahmen des integrierten Versorgungsvertrages "Optimierte Versorgung in der Psychiatrie" wurde mit dem Klinikum Hanau ein Finanzierungskonzept entwickelt, das ermöglicht, ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlungsangebote genau nach dem individuellen Hilfebedarf der Patienten bereitzustellen.

Ziel des Behandlungskonzepts

Jetzt wurde der Vertrag in ein Modellvorhaben gemäß § 64b des Sozialgesetzbuches V überführt. Das auf acht Jahre angelegte Modellvorhaben ist das erste seiner Art. Es sieht vor, dass die Patienten immer dort behandelt werden können, wo es für sie am sinnvollsten ist. Eine strikte Trennung ambulanter, teilstationärer und stationärer Budgets findet nicht statt. Dieses Modellvorhaben ist bundesweit das erste, das nach den Vorgaben des §64b umgesetzt wird.

Ziel des neuen Behandlungskonzepts ist es, die Patienten so weit zu unterstützen, dass sie trotz ihrer Erkrankung weitgehend im gewohnten familiären, beruflichen und sozialen Umfeld bleiben können. Im Krisenfall werden die Betroffenen nach Möglichkeit teilstationär oder stationsersetzend ambulant am Klinikum Hanau behandelt. Dafür wurde das ambulante Behandlungsangebot am Klinikum Hanau weiter ausgebaut. Es umfasst ein breites Angebot von ambulanten Behandlungen in der Klinik bis hin zu Besuchen im häuslichen Umfeld bei akuten Krisen (sog. "Home-Treatment").

Mit dem Vitos Klinikum Riedstadt und dem Gesundheitszentrum Wetterau in Friedberg wenden zwei weitere Kliniken ein Modellvorhaben nach § 64b SGB V an.

 

Feste Bezugsperson für Patienten

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