Der Vertrag bietet unseren Versicherten eine abgestimmte qualitätsgesicherte Versorgung, innerhalb derer der Orthopäde/in oder Chirurg/in in enger Zusammenarbeit die Behandlung der von einer Gonarthrose oder Hüftarthrose betroffenen Patient/innen mit dem Hausarzt/in koordiniert und die Umsetzung des Therapieplans wohnortnah begleitet. Dies soll sowohl die Lebensqualität der betroffenen Patient/innen deutlich erhöhen als auch den Ressourceneinsatz wirtschaftlich gestalten.
Hier steht insbesondere die Prophylaxe bzw. das Verhindern des Fortschreitens der Krankheit Knie- und Coxarthrose im Vordergrund. Das Ziel einer Arthrose-Therapie ist vor allem, den weiteren Knorpelabbau zu verringern, die Beweglichkeit beizubehalten und Schmerzen zu lindern.
Bei idealen Voraussetzungen können operative Eingriffe bei Hüft- und Kniegelenksarthrose vermieden bzw. die Anzahl verringert werden. Dieser Selektivvertrag setzt im Wesentlichen auf ein Mehr an Qualität in der ambulanten Versorgung, d. h. ein Mehr an Zeit für die Patienten und ein Mehr an Beratung.