Fachportal für Leistungserbringer

Zuschlag für Wohngruppen

Neben den ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung) erhalten Pflegebedürftige in selbst­organisierten ambulanten Wohngruppen monatlich einen pauschalen Zuschlag.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngruppen sind Wohngemeinschaften mit mindestens drei und maximal zwölf Bewohnern, bei denen die pflegerische Versorgung gemeinschaftlich organisiert wird.

Mindestens drei Bewohner müssen in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sein. Pflegebedürftige, die in solchen Wohngemeinschaften leben, erhalten finanzielle Unterstützung. Voraussetzung ist unter anderem, dass in der Wohngruppe gemeinsam eine Person beauftragt ist, die unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten erledigt.

Seit dem 1. Januar 2025 erhält jede anspruchsberechtigte Person pauschal 224 Euro im Monat zur eigenverantwortlichen Finanzierung besonderer Aufwendungen, die in ambulanten Wohngemeinschaften entstehen.

Die Anschubfinanzierung für alle Pflegegrade liegt seit 1. Januar 2025 bei 2.613 Euro (10.452 Euro) pro Person. *(im Klammern maximaler Gesamtbetrag je Wohngruppe)

Weiter darf der Anbieter der Wohngruppe oder ein Dritter den Pflegebedürftigen keine Leistungen anbieten, die weitgehend dem Leistungsumfang einer vollstationären Pflege entsprechen.

Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für Maßnahmen zur barrierearmen Umgestaltung des Wohnumfelds gemäß § 40 Absatz 4 Satz 2 bis 4 SGB XI einen Zuschuss pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person, zum Beispiel für die Verbreiterung der Türen für Rollstuhlfahrer. Das gilt für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1.

Seit dem 1. Januar 2025 beläuft sich der Zuschuss zur Wohnraumanpassung auf maximal 4.180 Euro je Pflegebedürftigen. Für Wohngruppen ist der Gesamtbetrag je Maßnahme auf 16.720 Euro begrenzt.

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten