Fachportal für Leistungserbringer

Regelungen für tarifgebundene / an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Pflegeeinrichtungen

Eine zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag ist bei Pflegeeinrichtungen der Nachweis, dass sie tarifgebunden oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind.

Wann ist eine Einrichtung tarif- bzw. an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden?

  • Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist. Eine Tarifbindung entsteht, wenn der Träger einer Pflegeeinrichtung selbst oder durch die Vollmitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband Tarifvertragspartei ist (vgl. auch § 3 TVG).
  • Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen und somit auch die o.a. Zulassungsvoraussetzungen, bis der Tarifvertrag endet.
  • Im Falle eines Austritts aus dem tarifschließenden Verband oder bei einem Wechsel von einer Voll- in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) bleibt die Bindung an den Tarifvertrag bis zu dessen Ende bestehen (vgl. auch § 3 TVG).
  • Tarifbindung liegt grundsätzlich auch vor, wenn die Laufzeit des Tarifvertrags bereits beendet ist, dieser sich aber in der Weitergeltung der Rechtsnormen befindet (vgl. § 4 Abs. 5 TVG). Sofern innerhalb eines Jahres nach Ablauf des alten Tarifvertragswerks kein neues Tarifvertragswerk abgeschlossen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Pflegeeinrichtung nicht mehr tarifgebunden ist.
  • Es liegt keine Tarifbindung vor, wenn Arbeitsverträge und Rahmenarbeitsverträge ohne Modifizierung durch die Tarifvertragsparteien, einseitig vom Arbeitgeber/-verband festgelegte „Arbeitsvertragsrichtlinien“, Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Arbeits- und Sozialordnungen Anwendung finden.
  • Ebenfalls liegt keine Tarifbindung vor, wenn von für „tarifunfähig“ erklärten Organisationen abgeschlossene „Tarifverträge“ Anwendung finden.

Informationspflicht der Pflegeeinrichtungen

Datenclearingstelle (DCS) Pflege

Weiterführende Informationen

Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege

Weiterführende Informationen

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten