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Veröffentlichung der Tarifübersicht durch die Landesverbände der Pflegekassen

Die Pflegekassen sind verpflichtet, jährlich eine Übersicht mit den Namen der Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu veröffentlichen, deren Entlohnung das regional übliche Entlohnungsniveau um nicht mehr als zehn Prozent überschreitet.

Regionale Tarifübersichten

Die Landesverbände der Pflegekassen haben jährlich, erstmalig spätestens innerhalb von vier Wochen nach Genehmigung der Richtlinien, zur Information der Pflegeeinrichtungen für die festgelegten Regionen eine Übersicht zu veröffentlichen. Darin sind u.a. die von den tarif- oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundenen Pflegeeinrichtungen mitgeteilten Namen der Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen dargestellt, deren Entlohnung das regional übliche Entlohnungsniveau um nicht mehr als 10 Prozent überschreitet (vgl. § 82c Abs. 5 SGB XI).

Umsetzung der Zulassungs-Richtlinien und der Pflegevergütungs-Richtlinien

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Länderindividuelle Tarif-Informationen

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