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Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe ergänzt das Pflegeberufegesetz vom Juli 2017 und trat in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die neue Pflegeausbildung dauert drei Jahre.

Generalistische Pflegeausbildung

Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) regelt die Mindestanforderungen, einschließlich der nach zwei Jahren abzulegenden Zwischenprüfung. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung. Es werden außerdem Anforderungen an die Qualifikation der praxisanleitenden Personen festgelegt, die die Auszubildenden während der praktischen Ausbildung betreuen. Auch eine Praxisbegleitung durch die Schulen ist vorgesehen. Des weiteren regelt die PflBG die zu vermittelnden Kompetenzen und das Verfahren der staatlichen Prüfungen einschließlich erstmalig bundesweit einheitlicher Rahmenvorgaben für die staatlichen Bestandteile der Prüfung für die hochschulische Pflegeausbildung.

Die PflAPrV beinhaltet die Bestimmungen zu Kooperationsvereinbarungen zwischen den an der beruflichen Pflegeausbildung Beteiligten. Außerdem regelt die Verordnung die Errichtung, Zusammensetzung und Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission und deren Geschäftsstelle, die beim Bundesinstitut für Berufsbildung einrichtet werden soll. Schließlich enthält die Verordnung Regelungen zu den Anerkennungsverfahren von Ausbildungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes abgeschlossen wurden.

WasWannThema/Drucksache
Referentenentwurf PflAPrVMärz 2018Referentenentwurf von Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium
Referentenentwurf FinanzierungsVO19. Juni 2018Referentenentwurf
Expertenanhörung PflAPrV Gesundheitsausschuss Bundestag25. Juni 2018Bericht des Dienstes "Heute im Bundestag"
Verabschiedung durch den Bundestag28. Juni 2018Angenommene Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses
Fachanhörung FinanzierungsVO13. Juli 2018 
Verabschiedung im Bundesrat21. September 2018 
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt2. Oktober 2018Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung im Bundesgesetzblatt
Start der neuen PflegeausbildungAnfang 2020 

Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt. Der neue einheitliche Berufsabschluss ist "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann".

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