Generalistische Pflegeausbildung
Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) regelt die Mindestanforderungen, einschließlich der nach zwei Jahren abzulegenden Zwischenprüfung. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung. Es werden außerdem Anforderungen an die Qualifikation der praxisanleitenden Personen festgelegt, die die Auszubildenden während der praktischen Ausbildung betreuen. Auch eine Praxisbegleitung durch die Schulen ist vorgesehen. Des weiteren regelt die PflBG die zu vermittelnden Kompetenzen und das Verfahren der staatlichen Prüfungen einschließlich erstmalig bundesweit einheitlicher Rahmenvorgaben für die staatlichen Bestandteile der Prüfung für die hochschulische Pflegeausbildung.
Die PflAPrV beinhaltet die Bestimmungen zu Kooperationsvereinbarungen zwischen den an der beruflichen Pflegeausbildung Beteiligten. Außerdem regelt die Verordnung die Errichtung, Zusammensetzung und Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission und deren Geschäftsstelle, die beim Bundesinstitut für Berufsbildung einrichtet werden soll. Schließlich enthält die Verordnung Regelungen zu den Anerkennungsverfahren von Ausbildungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes abgeschlossen wurden.
Was | Wann | Thema/Drucksache |
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Referentenentwurf PflAPrV | März 2018 | Referentenentwurf von Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium |
Referentenentwurf FinanzierungsVO | 19. Juni 2018 | Referentenentwurf |
Expertenanhörung PflAPrV Gesundheitsausschuss Bundestag | 25. Juni 2018 | Bericht des Dienstes "Heute im Bundestag" |
Verabschiedung durch den Bundestag | 28. Juni 2018 | Angenommene Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses |
Fachanhörung FinanzierungsVO | 13. Juli 2018 | |
Verabschiedung im Bundesrat | 21. September 2018 | |
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt | 2. Oktober 2018 | Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung im Bundesgesetzblatt |
Start der neuen Pflegeausbildung | Anfang 2020 |
Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt. Der neue einheitliche Berufsabschluss ist "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann".