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Gesetz zur Reform der Pflegeberufe

Seit 2020 wird die Ausbildung in den drei Berufsfeldern Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege verzahnt. Dadurch erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, zwischen den Bereichen zu wechseln.

Pflegeberuf aufwerten

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2019 das Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung zugestimmt. Ziel der Reform ist, das Berufsbild deutlich aufzuwerten und beispielsweise durch das berufsqualifizierende Studium neue Zielgruppen anzusprechen.

Inhalte

Seit 2020 wird die Ausbildung in den drei Berufsfeldern Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege verzahnt. Dadurch erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, zwischen den Bereichen zu wechseln. Die Ausbildung in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege bleibt erhalten. Die Auszubildenden werden zwei Jahre lang generalistisch geschult. Im dritten und letzten Jahr können sie wählen, ob sie einen generalistischen Abschluss anstreben oder sich auf Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege spezialisieren wollen.

Neu eingeführt wurde eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll ein vertieftes Wissen über die Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln. Auch die Inhalte der Pflegeausbildung sowie Kenntnisse über die Gestaltung von Pflegeprozessen oder die Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten stehen auf dem Lehrplan.

Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Pflegeschüler können ihre Ausbildung auch nach zwei Jahren als Pflegeassistent abschließen.  

Evaluation der Reform

Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Erfahrungen mit der Reform ausgewertet werden und der Bundestag neu entscheiden können, ob es bei der Zwei-Plus-Eins-Regelung bleibt oder doch grundsätzlich die Generalistik kommt.

Einheitliche Finanzierung über Länderfonds

Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.

Lesefassung

Die Neuregelungen gelten erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2020.

Beschlüsse

Was?Wann?
Referentenentwurf BMFSFJ/BMG26. November 2015
Verbände-Fachanhörung BMFSFJ11. Dezember 2015
Kabinettsbeschluss13. Januar 2016
1. Durchgang im Bundesrat26. Februar 2016
1. Lesung im Bundestag18. März 2016
Zweite/dritte Lesung Bundestag22. Juni 2017
Zweiter Durchgang Bundesrat7. Juli 2017
Inkrafttreten1. Januar 2020

Gesetze zum Pflegeberufe

Die Ausbildung für Berufe Altenpflege und Krankenpflege ist in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Derzeit gelten folgende Verordnungen und Gesetze:

EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung

Mehr Informationen zur EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung

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