Pflegeberuf aufwerten
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2019 das Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung zugestimmt. Ziel der Reform ist, das Berufsbild deutlich aufzuwerten und beispielsweise durch das berufsqualifizierende Studium neue Zielgruppen anzusprechen.
Inhalte
Seit 2020 wird die Ausbildung in den drei Berufsfeldern Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege verzahnt. Dadurch erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, zwischen den Bereichen zu wechseln. Die Ausbildung in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege bleibt erhalten. Die Auszubildenden werden zwei Jahre lang generalistisch geschult. Im dritten und letzten Jahr können sie wählen, ob sie einen generalistischen Abschluss anstreben oder sich auf Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege spezialisieren wollen.
Neu eingeführt wurde eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll ein vertieftes Wissen über die Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln. Auch die Inhalte der Pflegeausbildung sowie Kenntnisse über die Gestaltung von Pflegeprozessen oder die Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten stehen auf dem Lehrplan.
Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Pflegeschüler können ihre Ausbildung auch nach zwei Jahren als Pflegeassistent abschließen.
Evaluation der Reform
Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Erfahrungen mit der Reform ausgewertet werden und der Bundestag neu entscheiden können, ob es bei der Zwei-Plus-Eins-Regelung bleibt oder doch grundsätzlich die Generalistik kommt.
Einheitliche Finanzierung über Länderfonds
Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.
Lesefassung
Die Neuregelungen gelten erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2020.
Beschlüsse
Was? | Wann? |
---|---|
Referentenentwurf BMFSFJ/BMG | 26. November 2015 |
Verbände-Fachanhörung BMFSFJ | 11. Dezember 2015 |
Kabinettsbeschluss | 13. Januar 2016 |
1. Durchgang im Bundesrat | 26. Februar 2016 |
1. Lesung im Bundestag | 18. März 2016 |
Zweite/dritte Lesung Bundestag | 22. Juni 2017 |
Zweiter Durchgang Bundesrat | 7. Juli 2017 |
Inkrafttreten | 1. Januar 2020 |
Gesetze zum Pflegeberufe
Die Ausbildung für Berufe Altenpflege und Krankenpflege ist in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Derzeit gelten folgende Verordnungen und Gesetze:
EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung
Mehr Informationen zur EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung